AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von SA Promotion


1. Allgemeines

Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Verkäufe, Bemusterungen und Lieferungen im Geschäft mit Vollkaufleuten oder Minderkaufleuten sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts und finden, soweit nichts anderes vereinbart wird, auch für alle künftigen Geschäfte mit der Firma SA Promotion Anwendung. Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, soweit wir Ihnen schriftlich zustimmen, ansonsten wird Ihnen hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichungen der Geschäftsbedingungen von SA Promotion gelten nur, wenn sie von SA Promotion schriftlich bestätigt werden. 

2. Preise

Sofern bestimmte Preise im Vertrag nicht vereinbart sind, werden wir die am Tag der Lieferung geltenden Preise berechnen.
Die Preise der Firma SA Promotion verstehen sich, soweit nicht anders angegeben in Euro (€). Die Preisangabe erfolgt auf der Rechnung zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Preise der Firma SA Promotion verstehen sich bei Versand ab Lager ohne Transport und Versicherung. Alle Preisangaben die im Internet und/oder Katalog dargestellt werden, sind unverbindlich, und können nicht garantiert werden.

3. Versand und Verpackung

Der Versand durch SA Promotion erfolgt stets unfrei. Die Verpackung erfolgt nach handelsüblichen Gesichtspunkten, Sonderverpackungen und Ersatzverpackungen werden zum Selbstkostenpreis berechnet. Soweit der Besteller eine besondere Versandart ausdrücklich wünscht, berechnet SA Promotion die entstehenden Mehrkosten. Solche Sonderwünsche für die Versandart, sind für jede Bestellung neu zu erteilen. Alle Transportkosten der Deutschen Post sind zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer

4. Gefahrenübergang

Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald der den Transport ausführenden Person die Ware übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager der Firma SA Promotion verlassen hat. Falls der Versand ohne Mitverschulden der Firma SA Promotion unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft über. Dies gilt auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist. Alle Rücksendungen reisen auf Gefahr des Bestellers.

5. Gewährleistung

Die Ware wird in handelsüblicher Beschaffenheit geliefert.
Unsere Gewährleistungshaftung bestimmt sich, soweit im folgenden keine besonderen Regelungen enthalten sind, nach den gesetzlichen Vorschriften. Eigenschaften gelten nur dann als zugesichert, wenn dies schriftlich gesondert mit SA Promotion vereinbart ist. Dieses gilt besonders für die getroffene Beschreibung der Musikrichtung, sowie die korrekte Bestellnummer, da diese teilweise von der Musikindustrie online übernommen wird. Wir stehen nicht dafür ein, das unsere Ware ausländische Urheberrechte Dritter verletzt. Lieferungen der Firma SA Promotion sind nach Empfang auf Ihre Ordnungsmäßigkeit zu überprüfen. Offensichtliche Sachmängel, Falschlieferungen, Mengenabweichungen sowie das offensichtliche Fehlen zugesicherter Eigenschaften sind vom Kunden/Empfänger unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 2 Werktagen nach Eingang der Ware unter genauer Angabe der Fehler und unter Hinweis auf die Lieferschein- bzw. Rechnungsnummer bei der Firma SA Promotion anzuzeigen.
Gerät der Kunde in Verzug, so sind wir berechtigt, den von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen.

Für den Fall, das der Wechsel oder Scheck nicht termingerecht eingelöst wird oder Umstände beim Kunden eintreten, die nach Auffassung der Firma SA Promotion eine Zielgewährung nicht mehr rechtfertigen, kann SA Promotion sämtliche gegen ihn bestehenden Forderungen – auch wenn hierfür Wechsel oder Schecks gegeben sind – sofort fällig stellen und auch sonstige Kreditzusagen widerrufen.Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden und unstreitig sind.Im Falle einer zurückgewiesenen Zahlung, sei es im Scheck-, Lastschrift- oder Abbuchungsverfahren; seitens des Kreditinstitutes oder des Kunden, wird SA Promotion die entstandenen Fremdosten sowie auch die Eigenkosten dem Zahlungspflichtigen oder seinem Vertreter generell mit 15 Euro belasten, unabhängig von dem Zahlungsvertrag.Zur Entgegennahme von Zahlungen sind nur Personen mit schriftlichen Inkassovollmacht der Firma SA Promotion berechtigt.

Lastschriftverfahren: Alle Änderungen der Bankverbindungen müssen der Firma SA Promotion schriftlich per Post oder Fax mitgeteilt werden. Bei eventuellen Rücklastschriften durch nicht Mitteilung der neuen Bankverbindungen trägt der Kunden/Empfänger die Rücklastschriftgebühr von 15 Euro. Eine Änderung ist nicht zulässig und wird nicht akzeptiert.

6. Schadenersatzansprüche

Schadenersatzansprüche wegen Verletzung unser vertraglichen, vorvertraglichen oder gesetzlichen Pflichten, sind sowohl gegen SA Promotion als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

7. Rücksendung / Umtausch

Waren dürfen nur dann zurückgesandt werden, wenn SA Promotion in Gewährleistungsfällen ausdrücklich darum gebeten hat oder wenn SA Promotion sich mit der Rücksendung oder einem Umtausch ausnahmsweise vorher schriftlich einverstanden erklärt hat.
SA Promotion ist berechtigt, sämtliche, auch noch nicht fällige Forderungen gegen den Kunden mit dessen Forderung gegen uns zu verrechnen.
Alle zurückgesandten Waren müssen sich in einem Zustand befinden, der uns ebenfalls eine Rücksendung an unseren Lieferanten möglich macht, so müssen Cover in einem einwandfreien Zustand sein.

Bei zurückgesandten Waren wird eine Bearbeitungsgebühr von 25% des fakturierten Preises erhoben.
Grundsätzlich können bei nicht gefallen der Ware oder schon erhaltenen Waren von anderen Lieferanten die Artikel nicht an Firma SA Promotion zurückgesendet werden.

8. Warenannahme

Der Kunde hat dafür Sorge zutragen, das eine Person zur Annahme der Ware vorhanden ist, auch wenn eine Leistungszeit nicht bestimmt ist und wir die Leistung vorher nicht angekündigt haben. Der Kunde verzichtet insoweit auf den Einwand der vorübergehenden Annahmeverhinderung.
Ist dem Kunden die Einhaltung der oben genannten Pflicht nicht zumutbar, hat er der Firma SA Promotion das unverzüglich mitzuteilen und seine Leistungszeit mit uns abzustimmen.

Es ist dafür Sorge zu tragen das ein Briefkasten vorhanden ist in dem die geltenden Maße der Deutschen Post für Maxi Briefe (Höchstmaße 353 x 250 x 50 mm) mit einem Gewicht von 1000 Gramm empfangen werden kann.

9. Zustellung

Sollte die von Firma SA Promotion gelieferte Ware mit dem Postvermerk "Nicht abgeholt oder Annahme verweigert" an uns zurück gehen so werden dem Besteller gesondert die Porto Kosten zuzüglich 10 Euro Bearbeitungsgebühr aufgerechnet.
Nach wiederholten zusenden der Ware wird notfalls ein Mahnverfahren gegen den Kunden eingeleitet. Hier für anfallende Kosten sind vom Kunden zu tragen.

10. Werbeauftrag

"Werbeauftrag" im Sinne der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung eines oder mehrerer Werbemittel (Werbeauftrag) zum Zweck der Verbreitung durch einen Werbetreibenden oder sonstigen Inserenten. Die Firma SA Promotion bietet Art und Umfang sowie Verfügbarkeit auf der Grundlage der aktuellen technischen, rechtlichen und kommerziellen Rahmenbedingungen des Internet an. Weitere Veröffentlichungen als Printmedium oder CD-Rom sind der Firma SA Promotion vorbehalten. Einträge erfolgen ausschließlich auf Grundlage der vorliegenden AGB. Es bleibt SA Promotion überlassen, in welchen Bereichen und in welchem Umfang das Angebot aktualisiert oder verändert wird. Angebote und Leistungen erfolgen ausschließlich zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Firma SA Promotion und gelten somit zukünftig auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn Sie nicht nochmals vereinbart wurden. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen im jeden Fall der Schriftform und gelten erst mit einer schriftlichen Bestätigung von Firma SA Promotion als angenommen. Der Werbeauftrag bezieht sich auf ein oder mehrere Elemente, bestehend aus Bild oder Text, Tonfolgen oder bewegten Bildern, aus sensitiven Flächen, die bei Anklicken die Verbindung mittels einer vom Kunden genannten Online-Adresse aufnehmen (sogenannte "LINKS").

11. Sampler Promotion

In der von SA Promotion per E-Mail zugeschickten Lizenzfreigabe werden noch mal alle bis dahin besprochenen Promotion Aktionen aufgelistet. Mit ankreuzen von weiteren Promotion Möglichkeiten wird der Dienstleistungsvertrag um diese Angaben erweitert. Die vereinbarten Promotion Sampler werden über SA-Promotion und evtl. im Auftrag von uns über ausgewählte Partner bemustert. Sämtliche Kosten hierfür trägt Firma SA Promotion.

SA Promotion ist berechtigt, für weitere Werbung und Promotion (z.B. CD Präsentation auf der Homepage), die den Sampler / zu bemusternden Song betreffen, den Künstler- / Bandnamen, Titel, Cover, Bilder oder Texte von der Homepage des Künstlers zu verwenden. Ob, wie, wann und wo zusätzlich zur Bemusterung Werbung gemacht wird, unterliegt SA Promotion. Sollte es trotz aller Sorgfalt zu Fehlern auf der CD, Cover oder der Werbung kommen entbindet das nicht von der Zahlungsplicht oder berechtigt zu Ersatzansprüchen. Auch kann der Lizenznehmer nicht verpflichtet werden firmeneigene Daten zur Bemusterung Preis zu geben (insbesonders Kontakte von DJ´s, Discotheken, Radiosender etc.).

Wir übersenden je gebuchten Samplerplatz zwei Belegexemplare. Die -als solche gekennzeichneten- unverkäuflichen Promotion CDs dürfen nicht zum Kauf angeboten werden! Weitere Vereinbarungen und Vergütungen sind nicht besprochen oder getroffen worden.

Der Lizenzgeber versichert ausdrücklich und unwideruflich, dass er alle Leistungsschutzrechte der zu bemusternden und für diesen Zweck zu kopierenden Tonaufnahmen im Sinne der §§ 74 bis 85 und § 94 UrhG. besitzt und stellt den Lizenznehmer und Partner hiermit unwiderruflich von allen diesbezüglichen Regressansprüchen Dritter frei.

12. MP3 Bemusterungen

Der Song wird von SA-Promotion ausschließlich zu Promotionzwecken zur Bemusterung des DJ-Pools verwendet.

Er wird für diese Zwecke vom Lizenzgeber unentgeltlich zur Verfügung gestellt.      

Der Song wird nach Erhalt der Lizenzfreigabe als MP3-Bemusterung für den DJ-Pool online gestellt. Sämtliche Kosten der MP3 Bemuterung trägt Firma SA Promotion. SA Promotion ist berechtigt, für weitere Werbung und Promotion (z.B. CD Präsentation auf der Homepage), die den Song betreffen, den Künstler-/Bandnamen, Titel, Cover oder Texte/Bilder von der Homepage des Künstlers schriftlich, mündlich oder mit Bild zu verwenden. Ob, wie, wann und wo zusätzlich zur Bemusterung Werbung gemacht wird, unterliegt SA Promotion. Sollte es trotz aller Sorgfalt zu Fehlern in der Werbung kommen entbindet das nicht von der Zahlungsplicht oder berechtigt zu Ersatzansprüchen. Auch kann der Lizenznehmer nicht verpflichtet werden firmeneigene Daten zur Bemusterung Preis zu geben (insbesonders Kontakte von DJ´s, Discotheken, Radiosender etc.).

13. Veröffentlichungszeitraum

Für die Werbeaufträge wird ein Veröffentlichungszeitraum festgelegt. Im Zweifel sind diese innerhalb 3 Monate nach Vertragsabschluß mit Firma SA Promotion abzurufen.

14. Veröffentlichungsvorbehalt

Firma SA Promotion kann Werbeaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form ablehnen und vom Werbeauftrag zurücktreten, wenn die oben genannten Kriterien gegen Gesetze, behördliche Bestimmungen verstoßen oder die Veröffentlichung für Firma SA Promotion unzumutbar ist. Gleiches gilt für einen Verstoß gegen die Guten Sitten und § 184 StGB, §§ 1, 6 GJS. Insbesondere kann Firma SA Promotion einen bereits veröffentlichten Werbeauftrag zurückziehen, wenn der Auftraggeber nachträglich Änderungen der Inhalte des Werbemittels selbst oder der Daten vornimmt, auf die durch einen Link verwiesen wird. Ferner muss die technische Form (u.a. Größe und Speichervolumen) den von Firma SA Promotion zum jeweils gegenwärtigen Zeitpunkt festgelegten Bestimmungen entsprechen. Die Ablehnung des Werbeauftrags wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. Kostenfreie Einträge aus den entsprechenden Beiträgen können ohne Angabe von Gründen entfernt werden. Eine Mitteilung hierüber ergeht nicht! Die Inserenten stellen Firma SA Promotion von allen Nachteilen frei, die dadurch entstehen, dass Dritte Firma SA Promotion wegen durch die Inserenten begangene Rechtsverletzungen in Anspruch nehmen. Soweit der Namensinhaber einer eingetragenen Adresse/Info mit der Veröffentlichung seiner Daten nicht einverstanden ist, hat er einen Anspruch auf unverzügliche kostenfreie Korrektur oder Löschung.

15. Platzierung

SA Promotion behält sich vor, die Werbeaufträge (Banner, Infos, etc.) an geeigneter Stelle zu veröffentlichen. Dies gilt nur dann nicht, wenn der Werbeauftrag für einen festgelegten Zeitraum und/oder an einem bestimmten Platz vereinbart wurde. In diesem Fall müssen SA Promotion sämtliche Unterlagen so rechtzeitig vorgelegt werden, dass der Werbeauftrag an der vereinbarten Stelle und zum vereinbarten Zeitpunkt veröffentlicht werden kann. Für die rechtzeitige Lieferung einwandfreier Unterlagen/technischen Daten ist der Kunde verantwortlich. Die einwandfreien und technisch geeigneten Werbemittel müssen bis spätestens sieben Werktage vor dem Schaltungsbeginn bei Firma SA Promotion eintreffen. Für erkennbar ungeeignete Vorlagen (z.B. Format, Datenart oder Datengröße) hat der Kunde rechtzeitig Ersatz zu liefern. Die Kosten für Anfertigungen der Werbung oder vom Kunden gewünschte oder zu vertretende Änderungen hat der Kunde zu tragen. Hat der Kunde keinen Platzierungswunsch für den jeweiligen Werbeauftrag geäußert, ist die schriftliche Bestätigung mit dem im Auftrag gegebenem Umfang maßgeblich. Für die Platzierung von Werbeaufträgen kommen ausschließlich Formate in Frage, die in der jeweils aktuellen Preisliste der Firma SA Promotion ausgewiesen sind.

16. Rechtsgewährleistung

Der Kunde trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für den Werbeauftrag zur Verfügung gestellten Unterlagen, sowie der evtl. vorgenommenen Änderungen in seinem Namen. Firma SA Promotion ist nicht verpflichtet, zu überprüfen, ob der Werbeauftrag Rechte Dritter beeinträchtigt oder ob sie den wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen entsprechen. Für die inhaltliche Richtigkeit der Dateneinträge übernimmt Firma SA Promotion keine Gewähr. Die Darstellung von eigenem Infomaterial hat Firma SA Promotion anhand von Daten Dritter zusammengestellt. Bei der Zusammenstellung dieser Daten wurde die größtmögliche Sorgfalt angewandt und stichprobenartig deren Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität überprüft. Dennoch ist es möglich, dass einzelne Daten unrichtig, unvollständig oder nicht aktuell sind. Für die Brauchbarkeit der abgerufenen Daten für die Nutzer besteht im übrigen keine Gewähr.

17. Behinderungen

Schaltungstermine sind nur dann verbindlich, wenn sie als Fixtermine bestätigt sind und alle zur Ausführung des Werbeauftrags erforderlichen Unterlagen vorliegen. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die eine Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie insbesondere technische Störungen, Betriebsstörungen, behördliche Anordnungen, etc. sind auch bei verbindlich vereinbarten Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen die Firma SA Promotion, den Werbeauftrag nach Wegfall der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit zu veröffentlichen oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

18. Preise

Der Preis (bzw. entsprechender Rabatt) für die jeweilige Veröffentlichung ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste. Vereinbarte oder eingeräumte Rabatte gelten nur für die im Werbeauftrag oder der Lizenzfreigabe gegebene Order. Eine Änderung der Preise bleibt vorbehalten. Für von Firma SA Promotion bestätigte Aufträge sind Preisänderungen allerdings nur wirksam, wenn sie von SA Promotion mindestens einen Monat vor Veröffentlichung des Werbeauftrags angekündigt werden. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Kunden ein Rücktrittsrecht zu. Das Rücktrittsrecht muss innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Mitteilung der Preiserhöhung ausgeübt werden.

19. Freigabe und Beleg

Für von Firma SA Promotion gestaltete Werbeaufträge trägt der Kunde die Verantwortung für die Richtigkeit mit seiner Freigabe. Die Schaltung des Werbeauftrags gilt nach Ablauf der Schaltungsfrist automatisch als belegt. Darüber hinaus gilt als Beleg eine rechtsverbindliche Bescheinigung von SA Promotion über die Veröffentlichung der Werbemaßnahme.

20. Mängelrüge

Der Kunde hat den Werbeauftrag unverzüglich nach der ersten Schaltung zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich bei der Firma SA Promotion zu rügen. Die Rügefrist beginnt bei offenen Mängeln mit Schaltungsbeginn und bei verdeckten Mängeln mit deren Entdeckung. Unterlässt der Auftraggeber die Mängelrüge, so gilt die Einschaltung des Werbeauftrags als genehmigt.

21. Zahlungsbedingungen des Werbeauftrages

Die Stellung der Rechnung durch Firma SA Promotion erfolgt zum Erscheinungstermin des Werbeauftrages. Zahlung innerhalb 7 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug. Bei Erteilung von Bankeinzugsermächtigung wird kein Skonto gewährt. Bei anders lautenden Bestimmungen wird die Zahlung zunächst auf die ältere Schuld, hier zunächst auf die Zinsen und dann auf die Hauptsache verrechnet.

22. Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug oder Stundung sind Zinsen in banküblicher Höhe zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Ferner werden die Einziehungskosten berechnet. Firma SA Promotion kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Werbeauftrags (bzw. weitere) bis zur Zahlung zurückstellen und für die restliche Schaltung Vorauszahlung verlangen. (Siehe hierzu auch 5. Gewährleistung)

Zur Bonitätsprüfung übermitteln wir Ihre personen- bezogenen Daten (Name, Adresse, etc.) an die Firma InFoScore Consumer Data GmbH, Rheinstr. 99, 76532 Baden-Baden, an die SCHUFA Holding AG, an die Euro Treuhand Inkasso Köln oder an den Verband der Vereine Creditreform e.V.

Bonitätsinformationen auf Basis mathe- matisch-statistischer Verfahren beziehen wir von der INFORMA Unternehmensberatung GmbH, Freiburger Straße 7, 75179 Pforzheim.

Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind wir berechtigt, die Ausführung vorliegender Aufträge ganz oder teilweise aus- zusetzen.
Unsere Buchhaltung schickt nach 14 Tagen eine Zahlungserinnerung / 1. Mahnung. Danach übergeben wir die Forderung an ein Inkassobüro oder einen Rechtsanwalt.

23. Geheimhaltung, Datenschutz

Soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, gelten alle von Firma SA Promotion unterbreiteten Informationen als nicht vertraulich. Der Vertragspartner wird hiermit gemäß § 33 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes und § 3 Teledienste Datenschutzgesetz davon unterrichtet, dass seine Daten gespeichert und an Dritte weitergeleitet werden.

24. Haftung

Eine Haftung von Firma SA Promotion sowie seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen auf Schadensersatz, insbesondere wegen Verzugs, Nichterfüllung, Schlechterfüllung oder unerlaubter Handlungen besteht nur bei Verletzung von Kardinalspflichten, auf deren Erfüllung der Kunde in besonderem Maße vertrauen darf. Der Haftungsausschluss gilt nicht für Fälle des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit bzw. zugesicherter Eigenschaften. Soweit Kardinalspflichten in dem vorgenannten Sinne fahrlässig verletzt werden, haftet Firma SA Promotion höchstens bis zur Höhe des Preises des Werbemittels.

25. Leistungsänderung

Ändern sich die technischen, rechtlichen oder kommerziellen Rahmenbedingungen für die Nutzung des Internet und wird Firma SA Promotion dadurch die vertragsgemäße Leistung wesentlich erschwert, kann Firma SA Promotion die angebotenen Dienste ändern, einstellen oder nur gegen erhöhte Vergütung weiter anbieten.

26. Erfüllungsort / Gerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist 52249 Eschweiler.
Gerichtsstand für alle aus dem Vertrag unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten ist 52249 Eschweiler, soweit der Kunde Vollkaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
Firma SA Promotion ist auch berechtigt, bei dem Sitz des Kunden zuständigen Gerichts zu klagen.

27. Anwendbares Recht

Es ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland vereinbart, und zwar für sämtliche zwischen der Firma SA Promotion und anderen Parteien bestehende Rechtsbeziehungen.

Die Anwendung des einheitlichen internationalen Kaufrechts (EKG / EAKG) ist ausgeschlossen.

28. Rechtswirksamkeit

Sollte eine Bestimmung, Teile oder einzelne Formulierungen in diesen Geschäftsbedingungen der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen oder werden, so bleibt hiervon die Wirksamkeit der übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.

Die Parteien sind verpflichtet die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung rückwirkend zu ersetzten, die dem mit der unwirksamen Bestimmung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma SA Promotion beziehungsweise dessen verfolgten Zweck möglichst nahe kommt.